Der Begriff "Oldtimer" ist im Deutschen recht geläufig und wird ähnlich wie der Begeriff "Klassiker" sehr unkonkret benutzt. Dabie ist der Begriff des Oldtimers seit 2007 erstmals gesetzlich und einheitlich definiert und in § 23 StVZO recht genau beschrieben.

So werden Oldtimer und Youngtimer definiert:

  • Ein Youngtimer ist ein 20 bis 30 Jahre altes Fahrzeug
  • Ein Oldtimer ist ein vor mindestens 30 Jahre erstmals zugelassenes Auto (oder Motorrad)

Hinzu kommen jedoch noch zahlreiche weitere Anforderungen welche in der Legaldefinition des § 2 Nr. 22 Fahrzeug-Zulassungsverordnung beschrieben sind. Demnach sind Oldtimer „Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.“

 

Seit 2022 betreibt auch der MSC Oeventrop ein Treffen für Besitzer und Freunde dieser Fahrzeuge in Zusammenarbeit mit dem ADAC.

https://adac-clubleben.de/veranstaltungen/details/2-oeventroper-old-youngtimer-treffen